1、Allgemeine Informationen
Diese Gewährleistungsbedingungen gelten für alle Produkte, die über die Website von RAVMARIQ erworben werden.
Für sämtliche über diese Website erworbenen Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Diese Bedingungen dienen der Information über die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei mangelhafter Ware.
Sie begründen keine freiwillige Händler- oder Herstellergarantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich auf der jeweiligen Produktseite, in einer gesonderten Garantieerklärung oder anderweitig ausdrücklich schriftlich angegeben wurde.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch diese Bedingungen weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
Besteht für ein bestimmtes Produkt eine freiwillige Herstellergarantie, richten sich deren Dauer, Umfang, Voraussetzungen und Leistungen nach der jeweiligen Garantieerklärung des Herstellers.
Eine freiwillige Garantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.
Gewährleistungsrechte wegen mangelhafter Ware sind von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht sowie von freiwilligen Rückgabe- oder Erstattungsregelungen zu unterscheiden.
2、Gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte richten sich nach den auf den jeweiligen Kaufvertrag anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften.
Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates Anwendung finden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben diese bestehen.
Diese Gewährleistungsbedingungen ersetzen keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und zwingendem Verbraucherrecht sind die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.
3、Vertragsgemäße Beschaffenheit der Produkte
Ein Produkt muss den gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit entsprechen.
Bei der Beurteilung können insbesondere die vereinbarten und vernünftigerweise erwartbaren Eigenschaften des jeweiligen Produkts berücksichtigt werden.
Dazu können je nach Produkt insbesondere gehören:
-
Produktart und Produktbeschreibung;
-
Maße und Abmessungen;
-
Farbe und Ausführung;
-
Material und Zusammensetzung;
-
Verarbeitung;
-
Funktion;
-
vorgesehene Verwendung;
-
Zubehör und Bestandteile;
-
Pflege-, Nutzungs- und Gebrauchshinweise;
-
sonstige ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften.
Ein Sachmangel kann insbesondere vorliegen, wenn ein Produkt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen:
-
nicht der Bestellung entspricht;
-
erheblich von der vereinbarten Produktbeschreibung abweicht;
-
eine vereinbarte Eigenschaft nicht besitzt;
-
nicht für die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung geeignet ist;
-
fehlerhaft verarbeitet ist;
-
beschädigt geliefert wird;
-
unvollständig geliefert wird;
-
in einer anderen als der bestellten Ausführung geliefert wird.
Ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
4、Maße, Abmessungen und produktspezifische Eigenschaften
Je nach Produktart, Material, Herstellungsverfahren und Verarbeitung können geringfügige Abweichungen auftreten.
Die auf der jeweiligen Produktseite angegebenen Maße, Abmessungen und sonstigen Produkteigenschaften sollten vor der Bestellung beachtet werden.
Geringfügige Abweichungen können insbesondere aufgrund von Materialeigenschaften, Verarbeitung oder üblichen Herstellungstoleranzen entstehen.
Solche geringfügigen Abweichungen stellen nicht automatisch einen Sachmangel dar, sofern das Produkt weiterhin den vereinbarten und gesetzlich vorausgesetzten Anforderungen entspricht.
Erhebliche Abweichungen von ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften bleiben hiervon unberührt.
5、Farb-, Material- und Produktionsabweichungen
Je nach Produkt können geringfügige Unterschiede in Farbe, Struktur, Oberfläche, Materialbeschaffenheit oder Verarbeitung auftreten.
Hierzu können insbesondere gehören:
-
geringfügige Farbabweichungen aufgrund unterschiedlicher Bildschirmdarstellungen;
-
Unterschiede durch Beleuchtung oder Aufnahmebedingungen;
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leichte Unterschiede in Materialstruktur oder Oberfläche;
-
geringfügige Unterschiede zwischen Produktionschargen;
-
handelsübliche Maß- oder Fertigungstoleranzen;
-
natürliche oder materialtypische Eigenschaften.
Solche Abweichungen stellen grundsätzlich keinen Sachmangel dar, soweit sie innerhalb üblicher und rechtlich zulässiger Toleranzen liegen und die vereinbarte Beschaffenheit, Funktion oder gewöhnliche Verwendbarkeit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
Erhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder gesetzlich vorausgesetzten Anforderungen bleiben hiervon unberührt.
6、Normaler Verschleiß und nutzungsbedingte Veränderungen
Produkte können sich durch gewöhnliche Nutzung, Alterung, Reinigung, Pflege, Lagerung und Umwelteinflüsse verändern.
Normaler, nutzungsbedingter Verschleiß stellt grundsätzlich keinen Sachmangel dar, sofern er nicht auf einen bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel zurückzuführen ist.
Je nach Produkt können hierzu insbesondere gehören:
-
gewöhnliche Gebrauchsspuren;
-
Abrieb;
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leichte Farbveränderungen;
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normale Oberflächenveränderungen;
-
geringfügige Formveränderungen;
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materialtypische Veränderungen;
-
natürliche Alterung;
-
gewöhnliche Abnutzung beweglicher oder regelmäßig beanspruchter Bestandteile.
Ob eine Erscheinung als normaler Verschleiß oder als Sachmangel anzusehen ist, richtet sich nach der Art des Produkts, der Nutzungsdauer, der gewöhnlichen Verwendung und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
7、Fälle, die grundsätzlich nicht der gesetzlichen Gewährleistung zuzurechnen sind
Soweit ein Schaden nicht auf einem bereits bestehenden oder gesetzlich relevanten Produktmangel beruht, können insbesondere Schäden ausgeschlossen sein, die ausschließlich verursacht wurden durch:
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unsachgemäße oder zweckwidrige Verwendung;
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außergewöhnliche oder übermäßige Beanspruchung;
-
Nichtbeachtung von Pflege-, Nutzungs- oder Gebrauchshinweisen;
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ungeeignete Reinigungs-, Pflege- oder Hilfsmittel;
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unsachgemäße Reinigung oder Behandlung;
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unsachgemäße Lagerung;
-
übermäßige Feuchtigkeit;
-
extreme Temperaturen;
-
starke Hitze;
-
offenes Feuer;
-
übermäßige Sonneneinstrahlung;
-
aggressive Chemikalien;
-
scharfe oder abrasive Gegenstände;
-
Stöße, Schnitte, Risse oder andere äußere Einwirkungen;
-
nicht vorgesehene Veränderungen;
-
unsachgemäße Reparaturen, soweit diese für den geltend gemachten Schaden ursächlich sind.
Diese Aufzählung stellt keinen pauschalen Ausschluss gesetzlicher Verbraucherrechte dar.
Entscheidend ist stets, ob nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ein gewährleistungsrechtlich relevanter Mangel vorliegt.
8、Pflege, Nutzung und Aufbewahrung
Zur möglichst langen Erhaltung von Qualität, Funktion und Produkteigenschaften sollten die jeweils vorhandenen Pflege-, Nutzungs-, Wartungs- und Aufbewahrungshinweise beachtet werden.
Je nach Produkt können insbesondere Vorgaben bestehen hinsichtlich:
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Reinigung;
-
Pflege;
-
Wartung;
-
Montage;
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Installation;
-
Nutzung;
-
Temperatur;
-
Feuchtigkeit;
-
Lagerung;
-
geeigneter Reinigungs- oder Pflegemittel.
Produktspezifische Hinweise auf der Produktseite, Verpackung, Kennzeichnung oder in beigefügten Unterlagen sind zu beachten.
Schäden, die ausschließlich durch eine nachweislich ungeeignete Behandlung oder Nutzung verursacht wurden, stellen grundsätzlich keinen gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel dar, sofern kein bereits bestehender Produktmangel ursächlich war.
9、Dauer der gesetzlichen Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Soweit deutsches Recht Anwendung findet, beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, sofern gesetzlich nichts Abweichendes vorgesehen ist.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Beweislast und gegebenenfalls bestehende gesetzliche Vermutungen hinsichtlich des Zeitpunkts des Vorliegens eines Mangels bleiben unberührt.
Die gesetzlichen Fristen werden durch diese Bedingungen weder verkürzt noch anderweitig eingeschränkt.
10、Meldung eines möglichen Mangels
Wenn ein möglicher Sachmangel festgestellt wird, kann der Kundenservice von RAVMARIQ kontaktiert werden.
Für die Bearbeitung können insbesondere folgende Angaben hilfreich sein:
-
Bestellnummer;
-
Produktbezeichnung;
-
Beschreibung des festgestellten Mangels;
-
Zeitpunkt, zu dem der Mangel festgestellt wurde;
-
aussagekräftige Fotos;
-
Fotos von Etiketten, Kennzeichnungen oder Verpackung, soweit vorhanden;
-
gegebenenfalls weitere Informationen zur Nutzung, Pflege oder Aufbewahrung.
Diese Informationen dienen der Zuordnung und Prüfung der Anfrage.
Das Fehlen einzelner Angaben oder Unterlagen führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte, sofern die erforderlichen Voraussetzungen auf andere geeignete Weise festgestellt werden können.
11、Prüfung des gemeldeten Mangels
Nach Eingang einer Gewährleistungsanfrage wird der gemeldete Sachverhalt nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen geprüft.
Soweit erforderlich, können zusätzliche Informationen oder Fotos angefordert werden.
In bestimmten Fällen kann eine Rücksendung des Produkts erforderlich sein, damit Art und Ursache des geltend gemachten Mangels geprüft werden können.
Wenn eine Rücksendung erforderlich ist, werden entsprechende Informationen und gegebenenfalls eine geeignete Rücksendeadresse mitgeteilt.
Die Prüfung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist unter Berücksichtigung der Art des Produkts und des gemeldeten Mangels.
Diese organisatorischen Hinweise stellen keine zusätzliche Voraussetzung für die Ausübung zwingender gesetzlicher Rechte dar.
12、Gesetzliche Rechte bei einem Sachmangel
Liegt ein Sachmangel im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vor, stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Mängelrechte zu.
Hierzu kann insbesondere ein Anspruch auf Nacherfüllung gehören.
Die Nacherfüllung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere erfolgen durch:
-
Reparatur des Produkts;
-
Ersatzlieferung eines mangelfreien Produkts.
Welche Art der Nacherfüllung verlangt werden kann und unter welchen Voraussetzungen eine bestimmte Form verweigert werden darf, richtet sich nach dem anwendbaren Recht.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können weitere Rechte bestehen, insbesondere:
-
Minderung des Kaufpreises;
-
Rücktritt vom Kaufvertrag;
-
Erstattung;
-
Schadensersatz;
-
Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Voraussetzungen und Umfang dieser Rechte richten sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
13、Rücksendungen im Gewährleistungsfall
Ist eine Rücksendung zur Prüfung oder Abwicklung eines Gewährleistungsfalls erforderlich, empfiehlt sich vorab die Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice.
Dadurch kann die Rücksendung korrekt zugeordnet und die Bearbeitung erleichtert werden.
Das Produkt sollte möglichst transportsicher verpackt werden.
Sofern vorhanden, kann die Originalverpackung verwendet werden.
Das Fehlen der Originalverpackung führt für sich allein nicht zum Verlust gesetzlicher Gewährleistungsrechte.
Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall werden notwendige Rücksendekosten entsprechend den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen getragen oder erstattet.
Diese Regelungen gelten für Rücksendungen im Zusammenhang mit einem geltend gemachten Sachmangel.
14、Freiwillige Herstellergarantien
Für einzelne Produkte kann gegebenenfalls eine freiwillige Garantie des jeweiligen Herstellers bestehen.
Eine solche Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich, Voraussetzungen und Leistungen einer Herstellergarantie richten sich nach der jeweiligen Garantieerklärung des Herstellers.
RAVMARIQ übernimmt keine eigene freiwillige Garantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich und eindeutig erklärt wurde.
Das Bestehen oder die Inanspruchnahme einer freiwilligen Herstellergarantie berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht.
15、Verhältnis zu anderen gesetzlichen Verbraucherrechten
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von anderen gesetzlichen Verbraucherrechten.
Ein Verbraucher kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen gegebenenfalls weitere gesetzliche Rechte ausüben, auch wenn das Produkt keinen Sachmangel aufweist.
Umgekehrt bestehen Gewährleistungsrechte bei mangelhafter Ware unabhängig davon, ob andere gesetzliche Fristen bereits abgelaufen sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Anspruch erfüllt sind.
Gesetzliche Rechte können nicht allein durch die Inanspruchnahme einer freiwilligen Garantie oder einer freiwilligen Leistung ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
16、Gesetzliche Verbraucherrechte
Keine Bestimmung dieser Gewährleistungsbedingungen ist so auszulegen, dass zwingende gesetzliche Verbraucherrechte ausgeschlossen, verkürzt oder eingeschränkt werden.
Sollten einzelne Regelungen ganz oder teilweise mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften unvereinbar sein, bleiben die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers maßgeblich.
Sonstige gesetzliche Ansprüche, insbesondere aufgrund zwingender Vorschriften zur Produktsicherheit oder Produkthaftung, bleiben ebenfalls unberührt.
17、Änderungen dieser Bedingungen
Diese Gewährleistungsbedingungen können angepasst werden, wenn sich gesetzliche Anforderungen, Verbraucherschutzvorschriften, interne Abläufe oder sonstige relevante Rahmenbedingungen ändern.
Änderungen gelten nicht rückwirkend, soweit dadurch bereits entstandene zwingende gesetzliche Verbraucherrechte beeinträchtigt würden.
Die jeweils anwendbaren gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben bestehen.
18、Kontakt
Bei Fragen zu Sachmängeln, gesetzlichen Gewährleistungsrechten oder zur Bearbeitung eines Gewährleistungsfalls kann RAVMARIQ über folgende Kontaktmöglichkeiten erreicht werden:
RAVMARIQ
Adresse:
4205 Ashbourne Ln
Indianapolis, IN 46226
United States
E-Mail:
service@ravmariq.com
Telefon:
+1 317 887 6069
Kundenservicezeiten:
Montag bis Freitag
09:15–12:00 Uhr
14:00–18:15 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Bei einer Gewährleistungsanfrage sollten nach Möglichkeit die Bestellnummer, die genaue Produktbezeichnung sowie eine Beschreibung des festgestellten Problems angegeben werden.
Fotos des Produkts und des betroffenen Bereichs können die Prüfung und Bearbeitung erleichtern.
RAVMARIQ prüft eingehende Gewährleistungsanfragen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben von diesen Gewährleistungsbedingungen unberührt.